Versicherungsberater, Makler oder Vermittler?
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Unterschiedliche Vermittlertypen. Wer berät wie?
Wenn du auf der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner für deine Versicherungen bist und dich etwas informierst, wirst du feststellen das ist gar nicht so einfach. Schnell wirst du mit ganz unterschiedlichen Bezeichnungen konfrontiert. Einige nennen sich „Vermögensberater“, ein anderer nennt sich „freier Finanzmakler“ oder „Finanzkanzlei“, „Versicherungsberater“, „Versicherungsmakler“ und sogar „Coach für deine Versicherungen“, „Finfluencer“ und „Versicherungs-Personaltrainer“. Der Kreativität scheinen keine Grenzen gesetzt zu sein aber woran liegt das?
Die meisten Begrifflichkeiten, sind einfach nicht geschützt und der vermeintlich „schlechte Ruf“ der Branche, ist auch den kreativen Köpfen von so manchen Vermittler für Versicherungen geschuldet. Ich vermute, so will man auffallen und herausstechen und gleichzeitig versteckt sich der ein oder andere hinter so einer kreativen Bezeichnung. Zum Beispiel: „Ich bin kein Versicherungsvermittler, ich bin ein Vermögensberater und biete weit aus mehr.“ Aber bietet diese Person mit so einer Aussage dann auch mehr und wie sollst du das als Verbraucher dann überhaupt noch unterscheiden? Das führt mich zu den Gemeinsamkeiten, die alle Vermittler haben, der gesetzlichen Grundlage der Erstinformation. Diese hilft die die Spreu vom Weizen zu trennen. Dazu mehr im nächsten Absatz.
Geschützte Bezeichnungen
Nun, an sich gibt es gar nicht so viele Bezeichnungen, auch wenn sich so mancher Vermittler gern hinter einer kreativen Wortschöpfung wie z.B. Vermögensberater oder Finanzcoach verstecken mag. Es gibt nur:
- Versicherungsvertreter
- Mehrfachagenten
- Versicherungsmakler
- Versicherungsberater
Versicherungsmakler
Dein freier Makler aus Dresden - Philipp Kappelar
Ich, Philipp Kappelar arbeite als Versicherungsmakler nach §93 HGB. Als Versicherungsmakler arbeite ich unabhängig von einem Versicherungsunternehmen. Ich erhalte meine Vergütung von dem Versicherer, der nach Durchsprache mit dem Kunden und dem Risikoprofil am Besten zu dem Kunden passt oder direkt vom Kunden, wenn dieser den Abschluss eines Honortarifes wünscht.
Ich bin durch diese Rechtsstellung nach §93 HGB rechtlich auf der Seite des Mandanten. Deswegen benötige ich vor dem tätig werden einen Maklervertrag, welcher meine Pflichten dem „Mandanten“ gegenüber festsschreibt. In diesem Mandat muss ich mich dazu verpflichten die Besten 10 % des Marktes nach Preis und Leistung anzubieten, unabhängig davon, wo ich evtl. am meisten Geld bekommen würde. Natürlich greifen auch bei dieser Berufsbezeichnung die Notwendigkeit der Sachkunde, Schuldenfreiheit, Zuverlässigkeit und der Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflicht.
Versicherungsberater
Zeit ist Geld
Der Versicherungsberater arbeitet ebenfalls nach §93 HGB. Er arbeitet ebenfalls unabhängig von einem Versicherungsunternehmen, darf aber rechtlich keine Provisionen von Versicherern annehmen. Die rechtliche Grundlage ist hier ein Versicherungsberater-Vertrag.In diesem wird festgelegt, wie groß der Beratungsumfang werden soll, welche Themen besprochen werden und welche Vergütung dafür anfällt.
Einige Versicherungsberater bieten auch eine pauschale und mit einem Zeitkontingent versehene Betreuungsvergütung. Damit sind Beratungsleistungen abgedeckt, welche du in Zukunft in Anspruch nehmen kannst. Wenn dir ein Versicherungsberater einen Vertrag empfiehlt und diesen auch vermittelt, sollte er auch einen Honorartarif, also einen abschlusskostenfreien Tarif für dich empfehlen. Leider bieten dies nicht sehr viele Versicherungsgesellschaften an. Sollte ein Versicherungsvertrag mit Abschlusskosten empfohlen werden, muss der Versicherungsberater die Provision an dich weiterleiten. Falls der Versicherer die Abschlussprovision einbehält, entstehen dir allerdings doppelte Kosten, nämlich Abschlusskosten und Beraterkosten.
Versicherungsvertreter und Mehrfachagenten
Die häufigste Vermittlerform
Versicherungsvermittler und Mehrfachagenten gibt es laut IHK (Stand 2022) rund 190.000. Anders als der Versicherungsberater oder der Versicherungsmakler arbeiten Versicherungsvertreter und Mehrfachagenten nach dem §84 HGB und sind in Ihrer Rechtsstellung dem Wohle Ihres Unternehmens verpflichtet. Ich will damit aber jetzt nicht sagen, dass ein Versicherungsvertreter deshalb ein schlechter Mensch ist. Auch die Kollegen machen einen guten Job.
Zu einem Vertreter kannst du vor allem dann gehen, wenn du schon ganz genau weißt was du möchtest und keinen Vergleich benötigst.
Wissen solltest du, dass der Vertreter nur seine Firmenprodukte anbieten darf. Es gibt also nur eine Haftpflicht, eine Berufsunfähigkeit oder eine Krankenversicherung. Ob diese wirklich zu dir passen muss dir der Vertreter nicht zwingend sagen, da er keinen Vergleich machen muss. Bei einem Mehrfachagenten sind es schon mehr Versicherer, aber auch hier ist die Auswahl auf die Vorgaben der Geschäftsleitung begrenzt. Bezahlt werden Vermittler ausschließlich von der Versicherungsgesellschaft oder vom Vertrieb.
Wie erfährst du mit wem du es zu tun hast?
Manchmal ist es nicht einfach auf den ersten Blick zu erkennen, ob es sich bei deinem „Berater“ um einen Makler, Versicherungsberater oder Vertreter handelt. Das liegt auch mit daran, dass gerade die Ausschließlichkeit den gebundenen Status mit eigenen Homepages erst einmal verschleiert und Fantasiebegriffe wie Finanzcoach oder Moneycoach verwendet.
So erfährst du, welche Zulassung dein Gegenüber hat.
Schau auf der Homepage, ob der Berater eine Erstinformation hinterlegt hat. Auf dieser findest du die Berufsbezeichnung sowie die Zulassungsnummer. Sollte diese nicht vorhanden sein, sind die Informationen auch gern im Impressum angegeben. Bei mir findest du die Informationen übrigens hier.
Spätestens aber beim Beratungsgespräch muss dir der Berater seinen Status mitteilen und dir seine Erstinformation aushändigen. Macht er das nicht, frage bitte aktiv nach. Übergibt er dir diese Information nicht, sollten bei dir alle Alarmglocken angehen, denn dann hat der Berater meist etwas zu verbergen. Auch wenn unsere Branche sehr streng durch die IHK und durch andere gesetzliche Organe reguliert und überwacht wird, kann es auch passieren. dass du einen Berater ohne Zulassung vor dir hast. Ist dies der Fall, besitzt entweder das Unternehmen des Beraters die Zulassung oder er handelt schlicht illegal.
Überprüfen kannst du den Status übrigens auch bei der Industrie- und Handelskammer.
Gegenüberstellung von Makler, Berater und Vertreter
Versicherungsmakler
§ 93 HGB dem Kunden verpflichtet
Vergütungsmodell wählbar zwischen Abschlussprovision und Honorar durch Kunden
viele Tarife von fast allen Gesellschaften
keine separaten Kosten für den Kunden, wenn keine Vermittlung statt findet
dem Kunden direkt haftbar
Pflicht zur Weiterbildung
Versicherungsberater
§ 93 HGB dem Kunden verpflichtet
Vergütung ausschließlich durch den Kunden zu tragen
Alle Tarife von allen Versicherern müssen betrachtet werden
Kosten entstehen dem Kunden immer, auch bei nicht zufriedenstellender Beratung
doppelte Kosten bei Empfehlung von Tarifen mit Provision
Versicherungsvertreter
§ 84 HGB der Gesellschaft verpflichtet
Vergütung ausschließlich durch die Versicherungsgesellschaft
sehr eingeschränkte Tarifauswahl
keine zusätzlichen Kosten für den Kunden
sehr oft Verkaufsdruck durch Vorgesetzte
Und nun?
Welcher Berater oder Vermittlertyp zu dir passt, weißt nur du allein. Vielleicht konnte ich dir hier einen kleinen Überblick verschaffen, damit dir die Wahl eines passenden Ansprechpartners leichter fällt und du nun weißt, worauf du achten solltest.
Wenn du auf der Suche nach einer Versicherungsberatung bist, mache dir am besten vorher Gedanken was du willst und was du in den kommenden Jahren für Wünsche und Ziele hast. Auch wenn diese Fragen nicht immer leicht zu beantworten sind, wird ein guter Berater dir diese Fragen stellen. Auf dieser Basis kann der Berater, der Makler oder der Vertreter ein Profil von dir erstellen und die passenden Versicherungen vorschlagen und dich vor falschen Versicherungslösungen bewahren.
Stelle dem Berater Fragen, kläre Unklarheiten, lasse dir auch die Kosten im Versicherungsprodukt zeigen. Wenn dein Versicherungsexperte dir Auskünfte verweigert, werde skeptisch.
Gib deinem Experten aber auch die Chance Fragen im Nachgang zu klären. Nicht alles kann immer sofort beantwortet werden.
Das wichtigste aber überhaupt sollte für dich sein: unterschreibe erst, wenn du verstanden hast, was du unterschreibst. Gerade Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Krankenversicherungen sind Produkte, die auf lange Sicht abgeschlossen werden. Ein Wechsel verursacht gerade bei Sparverträgen nur Koten und ist oft mit Nachteilen verbunden
Da war doch noch was mit der Onlineberatung
Versicherungen gibt es auch Online und Vergleichsanbieter wie Check24, Verivox und Clark gibt es mittlerweile viele. Viele Kunden glauben, dass ein Abschluss im Internet viel günstiger ist und die Vergleichsrechner einen ausreichenden Überblick geben. Doch stimmt das tatsächlich?
Nein, denn Portale wie Check24 sind genauso Versicherungsmakler und erhalten Ihre Abschlussprovision wie der klassische Vermittler. Es ist daher ein Irrglaube, dass Versicherungen im Internet günstiger sind.
Viel größer ist aber die Gefahr, dass dem Kunden glaubhaft gemacht wird, er könne sich mittels der bereitgestellten Vergleichssoftware selber genügend beraten. Ein Versicherungsvermittler und ein Versicherungsberater müssen für Ihre Zulassung sehr viel Arbeit und Fleiß investieren und sich stets weiterbilden. Der Kunde beschäftigt sich mit dem Thema aber meist nur unzureichend und weiß nicht auf welche Bereiche und welche Bedingungen er achten muss. Leider hatte ich auch hier schon viele Kunden, die dann im Schadensfall die Hilfe beim Profi gesucht haben, weil Ihre selbstvermittelten Verträge schlicht unzureichend oder sogar völlig falsch waren.
Onlineportale sind aber per se nichts schlechtes. Für einen ersten Überblick sind diese bestens geeignet. Auch ein Abschluss drüber kann funktionieren, wenn der Kunde denn weiß was er da macht.