Versicherungsberater, Makler oder Vermittler?
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Versicherungsberatung beim Versicherungsmakler Dresden
Inhaltsverzeichnis

Unterschiedliche Vermittlertypen. Wer berät wie?

Wenn du auf der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner für deine Versicherungen bist und dich etwas informierst, wirst du feststellen das ist gar nicht so einfach. Schnell wirst du mit ganz unterschiedlichen Bezeichnungen konfrontiert. Einige nennen sich „Vermögensberater“, ein anderer nennt sich „freier Finanzmakler“ oder „Finanzkanzlei“, „Versicherungsberater“, „Versicherungsmakler“ und sogar „Coach für deine Versicherungen“, „Finfluencer“ und „Versicherungs-Personaltrainer“. Der Kreativität scheinen keine Grenzen gesetzt zu sein aber woran liegt das? 

Die meisten Begrifflichkeiten, sind einfach nicht geschützt und der vermeintlich „schlechte Ruf“ der Branche, ist auch den kreativen Köpfen von so manchen Vermittler für Versicherungen geschuldet. Ich vermute, so will man auffallen und herausstechen und gleichzeitig versteckt sich der ein oder andere hinter so einer kreativen Bezeichnung. Zum Beispiel: „Ich bin kein Versicherungsvermittler, ich bin ein Vermögensberater und biete weit aus mehr.“ Aber bietet diese Person mit so einer Aussage dann auch mehr und wie sollst du das als Verbraucher dann überhaupt noch unterscheiden? Das führt mich zu den Gemeinsamkeiten, die alle Vermittler haben, der gesetzlichen Grundlage der Erstinformation. Diese hilft die die Spreu vom Weizen zu trennen. Dazu mehr im nächsten Absatz.

Geschützte Bezeichnungen

Nun, an sich gibt es gar nicht so viele Bezeichnungen, auch wenn sich so mancher Vermittler gern hinter einer kreativen Wortschöpfung wie z.B. Vermögensberater oder Finanzcoach verstecken mag. Es gibt nur:

  • Versicherungsvertreter
  • Mehrfachagenten
  • Versicherungsmakler
  • Versicherungsberater
 
Alle diese Bezeichnungen, sind „geschützte“ Begrifflichkeiten. So nennen darf sich nur, wer sich auch in Rahmen seiner Gewerbeanmeldung so firmiert hat. Und so eine Anmeldung bedarf gewisser Voraussetzungen. Zum Beispiel benötigt man einen Sachkundenachweis, geordnete Vermögensverhältnisse, es wird eine Zuverlässigkeit vorausgesetzt und eine Vermögensschadenhaftpflicht. Erst wenn diese 4 Punkte erfüllt sind, darf die Zuständige IHK einer Firmierung zur Beratung von Verbrauchern zustimmen. Und mit diesem Wissen, kannst du nun schon anfänglich die Spreu von Weizen trennen. Denn alle Anbieter von „Versicherungsberatung“ oder Vermittlung, egal wie sie sich bezeichnen, firmieren entweder als zugelassener Vermittler unter einen der vier oben genannten Bezeichnungen oder eben nicht. Und von einem Berater der weder als Vertreter, Mehrfachagent, Versicherungsmakler oder Versicherungsberater zugelassen ist, solltest du keinen Rat annehmen. Warum, kannst du dir nun auch schon herleiten. Diese nicht zugelassenen Berater, müssen selbst keine Sachkunde nachweisen, keine geordneten Vermögensverhältnisse haben, sie besitzen bei Falschberatung keine Haftpflicht, die den entstandenen Vermögensschaden bezahlen könnte. 
 
Es ist sogar so schlimm, das diese Berater gar nicht für Ihre Aussage haftbar gemacht werden können. Daher sei vorsichtig bei so manchen FinFluencer auf Facebook, Instagram oder TikTok, kläre erst ob er ein zugelassener Vermittler ist. Aber auch die Arbeit der zugelassenen Vermittler unterscheidet sich enorm. Hier die richtige Auswahl zu treffen, dafür musst du diesen Beitrag noch bis ganz zum Ende lesen. Ich möchte dir aber an dieser Stelle schonmal meine Meinung mitteilen: Jemand der sich hinter einem Fantasiebegriff versteckt, ob mit oder ohne Zulassung, der macht das bewusst. Entweder weil er weiß, dass er eben keine Sachkunde hat oder derjenige der Sie hat und sich „versteckt“, wirkt auf mich noch sehr unsicher in seiner Arbeit und ist sich der enormen Verantwortung und Wichtigkeit seines Berufs gar nicht bewusst. So jemanden würde ich meine Verträge nicht anvertrauen.
Versicherungsmakler Dresden Philipp Kappelar

Versicherungsmakler

Dein freier Makler aus Dresden - Philipp Kappelar

Ich, Philipp Kappelar arbeite als Versicherungsmakler nach §93 HGB. Als Versicherungsmakler arbeite ich unabhängig von einem Versicherungsunternehmen. Ich erhalte meine Vergütung von dem Versicherer, der nach Durchsprache mit dem Kunden und dem Risikoprofil am Besten zu dem Kunden passt oder direkt vom Kunden, wenn dieser den Abschluss eines Honortarifes wünscht. 

Ich bin durch diese Rechtsstellung nach §93 HGB rechtlich auf der Seite des Mandanten. Deswegen benötige ich vor dem tätig werden einen Maklervertrag, welcher meine Pflichten dem „Mandanten“ gegenüber festsschreibt. In diesem Mandat muss ich mich dazu verpflichten die Besten 10 % des Marktes nach Preis und Leistung anzubieten, unabhängig davon, wo ich evtl. am meisten Geld bekommen würde. Natürlich greifen auch bei dieser Berufsbezeichnung die Notwendigkeit der Sachkunde, Schuldenfreiheit, Zuverlässigkeit und der Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflicht.

Versicherungsberater

Zeit ist Geld

Der Versicherungsberater arbeitet ebenfalls nach §93 HGB. Er arbeitet ebenfalls unabhängig von einem Versicherungsunternehmen, darf aber rechtlich keine Provisionen von Versicherern annehmen. Die rechtliche Grundlage ist hier ein Versicherungsberater-Vertrag.In diesem wird festgelegt, wie groß der Beratungsumfang werden soll, welche Themen besprochen werden und welche Vergütung dafür anfällt. 

Einige Versicherungsberater bieten auch eine pauschale und mit einem Zeitkontingent versehene Betreuungsvergütung. Damit sind Beratungsleistungen abgedeckt, welche du in Zukunft in Anspruch nehmen kannst. Wenn dir ein Versicherungsberater einen Vertrag empfiehlt und diesen auch vermittelt, sollte er auch einen Honorartarif, also einen abschlusskostenfreien Tarif für dich empfehlen. Leider bieten dies nicht sehr viele Versicherungsgesellschaften an. Sollte ein Versicherungsvertrag mit Abschlusskosten empfohlen werden, muss der Versicherungsberater die Provision an dich weiterleiten. Falls der Versicherer die Abschlussprovision einbehält, entstehen dir allerdings doppelte Kosten, nämlich Abschlusskosten und Beraterkosten.

Zeiterfassung bei einem Versicherungsberater
Versicherungsvertreter mit Visitenkarte

Versicherungsvertreter und Mehrfachagenten

Die häufigste Vermittlerform

Versicherungsvermittler und Mehrfachagenten gibt es laut IHK (Stand 2022) rund 190.000. Anders als der Versicherungsberater oder der Versicherungsmakler arbeiten Versicherungsvertreter und Mehrfachagenten nach dem §84 HGB und sind in Ihrer Rechtsstellung dem Wohle Ihres Unternehmens verpflichtet. Ich will damit aber jetzt nicht sagen, dass ein Versicherungsvertreter deshalb ein schlechter Mensch ist. Auch die Kollegen machen einen guten Job.

Zu einem Vertreter kannst du vor allem dann gehen, wenn du schon ganz genau weißt was du möchtest und keinen Vergleich benötigst. 

Wissen solltest du, dass der Vertreter nur seine Firmenprodukte anbieten darf. Es gibt also nur eine Haftpflicht, eine Berufsunfähigkeit oder eine Krankenversicherung. Ob diese wirklich zu dir passen muss dir der Vertreter nicht zwingend sagen, da er keinen Vergleich machen muss. Bei einem Mehrfachagenten sind es schon mehr Versicherer, aber auch hier ist die Auswahl auf die Vorgaben der Geschäftsleitung begrenzt. Bezahlt werden Vermittler ausschließlich von der Versicherungsgesellschaft oder vom Vertrieb.

Wie erfährst du mit wem du es zu tun hast?

Manchmal ist es nicht einfach auf den ersten Blick zu erkennen, ob es sich bei deinem „Berater“ um einen Makler, Versicherungsberater oder Vertreter handelt. Das liegt auch mit daran, dass gerade die Ausschließlichkeit den gebundenen Status mit eigenen Homepages erst einmal verschleiert und Fantasiebegriffe wie Finanzcoach oder Moneycoach verwendet.

So erfährst du, welche Zulassung dein Gegenüber hat.

Schau auf der Homepage, ob der Berater eine Erstinformation hinterlegt hat. Auf dieser findest du die Berufsbezeichnung sowie die Zulassungsnummer. Sollte diese nicht vorhanden sein, sind die Informationen auch gern im Impressum angegeben. Bei mir findest du die Informationen übrigens hier.

Spätestens aber beim Beratungsgespräch muss dir der Berater seinen Status mitteilen und dir seine Erstinformation aushändigen. Macht er das nicht, frage bitte aktiv nach. Übergibt er dir diese Information nicht, sollten bei dir alle Alarmglocken angehen, denn dann hat der Berater meist etwas zu verbergen. Auch wenn unsere Branche sehr streng durch die IHK und durch andere gesetzliche Organe reguliert und überwacht wird, kann es auch passieren. dass du einen Berater ohne Zulassung vor dir hast. Ist dies der Fall, besitzt entweder das Unternehmen des Beraters die Zulassung oder er handelt schlicht illegal.

Überprüfen kannst du den Status übrigens auch bei der Industrie- und Handelskammer.

Gegenüberstellung von Makler, Berater und Vertreter

ICON Daumen hoch

Versicherungsmakler

§ 93 HGB dem Kunden verpflichtet

Vergütungsmodell wählbar zwischen Abschlussprovision und Honorar durch Kunden

viele Tarife von fast allen Gesellschaften

keine separaten Kosten für den Kunden, wenn keine Vermittlung statt findet

dem Kunden direkt haftbar

Pflicht zur Weiterbildung

ICON Daumen hoch

Versicherungsberater

§ 93 HGB dem Kunden verpflichtet

Vergütung ausschließlich durch den Kunden zu tragen

Alle Tarife von allen Versicherern müssen betrachtet werden

Kosten entstehen dem Kunden immer, auch bei nicht zufriedenstellender Beratung

doppelte Kosten bei Empfehlung von Tarifen mit Provision

ICON Daumen hoch

Versicherungsvertreter

§ 84 HGB der Gesellschaft verpflichtet

Vergütung ausschließlich durch die Versicherungsgesellschaft

sehr eingeschränkte Tarifauswahl

keine zusätzlichen Kosten für den Kunden

sehr oft Verkaufsdruck durch Vorgesetzte

Und nun?

Zu jedem Topf passt ein Deckel!

Welcher Berater oder Vermittlertyp zu dir passt, weißt nur du allein. Vielleicht konnte ich dir hier einen kleinen Überblick verschaffen, damit dir die Wahl eines passenden Ansprechpartners leichter fällt und du nun weißt, worauf du achten solltest.

Wenn du auf der Suche nach einer Versicherungsberatung bist, mache dir am besten vorher Gedanken was du willst und was du in den kommenden Jahren für Wünsche und Ziele hast. Auch wenn diese Fragen nicht immer leicht zu beantworten sind, wird ein guter Berater dir diese Fragen stellen. Auf dieser Basis kann der Berater, der Makler oder der Vertreter ein Profil von dir erstellen und die passenden Versicherungen vorschlagen und dich vor falschen Versicherungslösungen bewahren.


Stelle dem Berater Fragen, kläre Unklarheiten, lasse dir auch die Kosten im Versicherungsprodukt zeigen. Wenn dein Versicherungsexperte dir Auskünfte verweigert, werde skeptisch. 

Gib deinem Experten aber auch die Chance Fragen im Nachgang zu klären. Nicht alles kann immer sofort beantwortet werden.

Das wichtigste aber überhaupt sollte für dich sein: unterschreibe erst, wenn du verstanden hast, was du unterschreibst. Gerade Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Krankenversicherungen sind Produkte, die auf lange Sicht abgeschlossen werden. Ein Wechsel verursacht gerade bei Sparverträgen nur Koten und ist oft mit Nachteilen verbunden

nachdenkende Frau über Ihre Versicherungsberatung

Da war doch noch was mit der Onlineberatung

Versicherungen gibt es auch Online und Vergleichsanbieter wie Check24, Verivox und Clark gibt es mittlerweile viele. Viele Kunden glauben, dass ein Abschluss im Internet viel günstiger ist und die Vergleichsrechner einen ausreichenden Überblick geben. Doch stimmt das tatsächlich?

Nein, denn Portale wie Check24 sind genauso Versicherungsmakler und erhalten Ihre Abschlussprovision wie der klassische Vermittler. Es ist daher ein Irrglaube, dass Versicherungen im Internet günstiger sind.

Viel größer ist aber die Gefahr, dass dem Kunden glaubhaft gemacht wird, er könne sich mittels der bereitgestellten Vergleichssoftware selber genügend beraten. Ein Versicherungsvermittler und ein Versicherungsberater müssen für Ihre Zulassung sehr viel Arbeit und Fleiß investieren und sich stets weiterbilden. Der Kunde beschäftigt sich mit dem Thema aber meist nur unzureichend und weiß nicht auf welche Bereiche und welche Bedingungen er achten muss. Leider hatte ich auch hier schon viele Kunden, die dann im Schadensfall die Hilfe beim Profi gesucht haben, weil Ihre selbstvermittelten Verträge schlicht unzureichend oder sogar völlig falsch waren.

Onlineportale sind aber per se nichts schlechtes. Für einen ersten Überblick sind diese bestens geeignet. Auch ein Abschluss drüber kann funktionieren, wenn der Kunde denn weiß was er da macht.

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